In der Bundesrepublik Deutschland gibt es gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem Bruttoeinkommen, in der privaten meist nach dem Lebensalter.
Krankenkassen sind aus der Gesundheitspolitik nicht mehr wegzudenken. Seit sie von Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt wurden, übernehmen sie die Kosten behandlungsbedürftiger Versicherter. Oft ganz, manchmal aber auch nur partiell, so dass der Versicherte den Restbetrag selbst zahlen muss. In Deutschland, sowie in vielen anderen Industrieländern, gibt es zwei Arten von Krankenkassen. Zum einen die
privaten Krankenkassen und zum anderen die gesetzlichen Krankenkassen. Der Großteil der Versicherten (rund 87%) sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die restlichen 13% bei einer privaten Krankenkasse.
Im Gegensatz zu privaten sind die
gesetzlichen Krankenversicherungen Teil des Solidarsystems Deutschlands. Das bedeutet, dass die Beitragssätze zwar staatlich festgeschrieben werden, sie jedoch je nach Einkommen und sozialem Status schwanken.
Somit zahlen finanziell schwächer gestellte Versicherte einen geringeren Beitrag. Dies soll sich in der Theorie ausbalancieren, so dass letztlich von einer Umverteilungskomponente gesprochen wird. In Zeiten höherer Arbeitslosigkeit und einer immer breiter werdenden Schicht von Geringverdienern, kann dieses Prinzip jedoch ins Wanken geraten, so dass in den Bilanzen der gesetzlichen Krankenkassen Defizite entstehen können.
Ein weiteres großes und bislang ungelöstes Problem ist die mangelnde demographische Absicherung. Da in Deutschland, auf mittelfristige Sicht gesehen, die Population einen immer höheren Altersdurchschnitt aufweisen wird, werden auch die Kosten der Krankenkassen immer höher. Da es aber auch immer weniger jüngere, gesündere Beitragszahler geben wird, entsteht so ein massives Ungleichgewicht.